Statuten

Auszug aus den Statuten (vom 6.5.1992):

Der Verein hat im Rahmen der Zielsetzungen des Vereins Schweizerdeutsch den Zweck, die Kenntnis, die Pflege und das Ansehen des Zürichdeutschen zu fördern.

  • Er berät in Fragen des Zürichdeutschen und seiner schriftlichen Wiedergabe.
  • Er führt Zürichdeutsch-Kurse durch.
  • Er fördert das Zürichdeutsche in Literatur und Fachpublikationen.
  • Er arbeitet an Medien mit.
  • Er setzt sich bei Volk und Behörden für die Pflege der Mundart ein und arbeitet mit kulturell, wissenschaftlich und sprachpolitisch tätigen Institutionen zusammen.
  • Er organisiert Veranstaltungen im Rahmen der Mundartpflege.

Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder des Vereins Schweizerdeutsch (heute Mundartforum). Sie können sich mit Zustimmung des Vorstandes zu Unter- oder Ortsgruppen zusammenschliessen.
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Hauptversammlung (Jahresbott). Über Aufnahme und Ausschluss von Einzel- und Kollektivmitgliedern entscheidet der Vorstand; gegen seine Entscheide kann innert 30 Tagen an die Hauptversammlung rekurriert werden.